Vereinsordnung

des Vereins „Aktiver Hotzenwald e.V.“

§ 1 Unterstützung des Kassierers

(1) Der Verein gestattet einer vom Vorstand definierten Person, den Kassierer bei der Ausführung seiner Tätigkeit zu unterstützen.
(2) Die Unterstützung umfasst insbesondere vorbereitende, vertretende, organisatorische und beratende Tätigkeiten im Bereich der Buchführung und Kassenführung.
(3) Die Verantwortung des gewählten Kassierers bleibt unberührt. Der Kassierer bleibt allein für die ordnungsgemäße Geschäfts- und Kassenführung verantwortlich.

§ 2 Hinzuziehung weiterer Personen zu Vorstandssitzungen

(1) Der Vorstand ist berechtigt, zu seinen Sitzungen weitere Personen zu Beratungszwecken hinzuzuziehen.
(2) Dies können sein:
a) Vereinsmitglieder, die nicht dem Vorstand angehören,
b) externe Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind.

(3) Die hinzugezogenen Personen haben kein Stimmrecht.

(4) Über die Teilnahme entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.03.2026 in Kraft.